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Ambulant betreute Wohngemeinschaft

Ein Konzept mit Herz!

"Selbstbestimmt leben im Alter"

„Selbstbestimmt leben im Alter" - ganz unter diesem Motto steht das Wohnen und Leben in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft. 

Eingebunden in das gemeinschaftliche Leben einer kleinen, familiären Gruppe von maximal 12 Mietern und doch selbstbestimmt. Unabhängig und individuell sein Leben im Alter gestalten. 
All das finden Sie in den ambulant betreuten Wohngemeinschaften. 

Als ambulanten Pflegedienst können Sie uns mit Ihrer Rundumversorgung oder ausgewählten Leistungen beauftragen - in den ambulant betreuten Wohngemeinschaften genießen wir Gaststatus. 

Unser Team, bestehend aus Pflegefachkräften, Pflegehelfern, Betreuungskräften und Hauswirt-schaftskräften freut sich darauf, Sie rund um die Uhr unterstützen und versorgen zu dürfen.

Ambulant betreute
Wohngemeinschaften

Haus am Mitterweg

Mitterweg 9
84307 Eggenfelden

Tel.: 0 87 21 / 506 868

12 Einzelzimmer 
mit Bad/WC

Wohnresidenz am Bergfeld

Taufkirchener Str. 30
84307 Eggenfelden

Tel.: 0 87 21 / 781 666 0

12 Einzelzimmer mit Bad/WC und Terrasse 

Senioren Wohnen Mitterskirchen 1 und 2

Hauptstraße 21 und 23
84335 Mitterskirchen

Tel.: 0 87 25 / 961 300
Tel.: 0 87 25 / 961 310

2x 12 Einzelzimmer mit Bad/WC und Terrasse 

Altstadt-WG 1 und 2

Karl-Rolle Straße 11-13
84307 Eggenfelden

Altstadt-WG 1: 
10 Einzelzimmer mit Bad/WC
1 Doppelzimmer mit Bad/WC
und Terrasse
Tel.: 0 87 21 / 126 90 250 

Altstadt-WG 2: 
10 Einzelzimmer mit Bad/WC
und Balkon
Tel.: 0 87 21 / 126 90 251

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Wohngemeinschaft "Mitterskirchen"

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faq

Anbei einige Antworten auf häufige Fragen

Was ist eine ambulant betreute Senioren-Wohngemeinschaft?

Eine ambulant betreute Senioren-Wohngemeinschaft stellt eine besonders ansprechende Form der Wohn- und Betreuungsmöglichkeit für ältere Menschen dar. Ihr Hauptziel besteht darin, den Bewohnern ein selbstbestimmtes Leben in einer unterstützenden Gemeinschaft zu ermöglichen, während sie gleichzeitig Zugang zu individueller Pflege und Betreuung erhalten. Im Gegensatz zu stationären Pflegeeinrichtungen legt diese Wohnform einen starken Fokus auf die Förderung von Autonomie und Eigenständigkeit älterer Menschen.

Die Bewohner einer ambulant betreuten Senioren-Wohngemeinschaft profitieren von einem höheren Maß an Selbstbestimmung und Freiheit. Sie können aktiv am Gemeinschaftsleben teilnehmen, ihre individuellen Interessen und Hobbys pflegen und enge soziale Bindungen innerhalb der Wohngemeinschaft knüpfen. Diese lebendige soziale Interaktion trägt maßgeblich zum emotionalen und geistigen Wohlbefindenen der Senioren bei.

Gleichzeitig gewährleistet die ambulante Betreuung den notwendigen Support, um den Bewohnern bei der Bewältigung ihres Alltags zu helfen und ihre Lebensqualität aufrechtzuerhalten. Dieser Ansatz ermöglicht es älteren Menschen, in einer unterstützenden Umgebung zu leben, ohne dabei auf ihre Unabhängigkeit zu verzichten.

Die Entscheidung für eine ambulant betreute Senioren-Wohngemeinschaft bietet sich insbesondere für ältere Menschen an, die nicht mehr alleine leben möchten, jedoch den Schritt in eine stationäre Pflegeeinrichtung vermeiden wollen. Diese Wohnform fördert das selbstbestimmte Leben im Alter und ermöglicht es den Bewohnern, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Eine ideale Lösung also, die die Bedürfnisse älterer Menschen auf einfühlsame Weise in den Mittelpunkt stellt.

Was ist das Gremium?

Das Gremium der Selbstbestimmung in bayerischen ambulant betreuten Senioren-Wohngemeinschaften ist ein herausragendes Merkmal einer speziellen gesetzlichen Regelung in Bayern. Dieses Gremium, das in jeder ambulant betreuten Senioren-Wohngemeinschaft etabliert werden muss, fungiert als Bindeglied für die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner und hat den klaren Zweck, deren Selbstbestimmung und Mitbestimmung zu stärken.

Zusammengesetzt aus Bewohnerinnen, Bewohnern, deren Angehörigen und gegebenenfalls rechtlichen Betreuern, wird das Gremium von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst organisiert. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner zu vertreten und aktiv an Entscheidungsprozessen teilzunehmen. Die konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten des Gremiums der Selbstbestimmung können in den landesrechtlichen Bestimmungen und Satzungen der jeweiligen Wohngemeinschaften genau festgelegt sein.

Im Allgemeinen kann das Gremium beispielsweise in Fragen der Organisation, der Gestaltung des Zusammenlebens oder der Nutzung von Gemeinschaftsräumen mitwirken. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, Vorschläge einzubringen, Anregungen zu geben und darauf zu achten, dass die Rechte und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner respektiert werden. Besonders relevant ist die Beteiligung des Gremiums bei Entscheidungen über den Einzug neuer Bewohnerinnen und Bewohner.

Die Schaffung des Gremiums der Selbstbestimmung zielt darauf ab, die Partizipation und Mitbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner in ambulant betreuten Senioren-Wohngemeinschaften sicherzustellen. Es verleiht den Bewohnerinnen und Bewohnern eine aktive Stimme bei der Gestaltung ihres Lebensraums und ihres Alltags, ermöglicht ihnen die Einbringung ihrer Bedürfnisse und Wünsche und gewährleistet ein Mitspracherecht bei wesentlichen Entscheidungen. Dies trägt maßgeblich zur Förderung eines selbstbestimmten und würdevollen Lebens in dieser Wohnform bei.


Was ist der Unterschied zwischen einem Pflegeheim und einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft?

Die ambulant betreute Senioren-WG unterscheidet sich wesentlich von herkömmlichen Pflegeeinrichtungen. Der Begriff "Pflegeeinrichtung" konnotiert üblicherweise stationäre Einrichtungen wie Pflegeheime oder Altenheime, in denen eine umfassende Pflege und Betreuung rund um die Uhr angeboten wird. Im Kontrast dazu stellt die ambulant betreute Senioren-WG eine Form der häuslichen Betreuung dar, bei der ältere Menschen in einer gemeinsamen Wohngemeinschaft leben und individuelle Pflege und Unterstützung erfahren.

Diese spezielle Wohnform ermöglicht den Bewohnern, selbstbestimmt in einer Gemeinschaft zu leben und bei Bedarf ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Im Vergleich zu traditionellen Pflegeeinrichtungen zeichnen sich ambulant betreute Senioren-WGs durch einen entscheidenden Vorteil aus: Die Bewohner können mehr Privatsphäre und Selbstständigkeit bewahren. Sie haben die Möglichkeit, in einer familiären und häuslichen Umgebung zu leben, während sie gleichzeitig die erforderliche Unterstützung erhalten.

Die ambulant betreute Senioren-WG bietet somit eine flexible und bedarfsgerechte Lösung für ältere Menschen, die eine Gemeinschaftsumgebung bevorzugen und dabei die Annehmlichkeiten ambulanter Pflegeleistungen schätzen. Diese Wohnform fördert das selbstbestimmte Leben im Alter und ermöglicht es den Bewohnern, ihre Lebensqualität zu bewahren, ohne auf die Vorteile einer unterstützenden Betreuung verzichten zu müssen.

Sind Haustiere in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft erlaubt?

Die Frage, ob Haustiere in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft erlaubt sind, hängt von den individuellen Regelungen und Vereinbarungen der jeweiligen Wohngemeinschaft ab. In ambulant betreuten Senioren-Wohngemeinschaften wird diese Entscheidung oft vom Gremium der Gemeinschaft getroffen, das aus Bewohnern, ihren Angehörigen und gegebenenfalls rechtlichen Betreuern besteht.

In vielen ambulant betreuten Wohngemeinschaften sind Haustiere erlaubt, da sie positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Bewohner haben können. Haustiere können Einsamkeit reduzieren, emotionale Unterstützung bieten und eine positive Atmosphäre schaffen. Die Entscheidung für oder gegen Haustiere kann jedoch von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, darunter Allergien, Platzmöglichkeiten, Art der Tiere und die Fähigkeit der Bewohner, sich um die Tiere zu kümmern.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Haltung von Haustieren in einer Wohngemeinschaft oft mit klaren Regeln und Verantwortlichkeiten verbunden ist. Dazu können Regelungen gehören, wie die Einhaltung von Hygienestandards, die Sicherheit der Bewohner und der Tiere, sowie die Festlegung von Zuständigkeiten für die Versorgung und Pflege der Tiere.

Wenn also jemand Interesse daran hat, ein Haustier in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft zu halten, sollte dies im Rahmen der Gemeinschaftsregeln und -richtlinien besprochen werden. Ein offener Dialog und eine transparente Kommunikation innerhalb des Gremiums der Gemeinschaft können dazu beitragen, die besten Entscheidungen im Hinblick auf Haustiere zu treffen und sicherzustellen, dass die Bedürfnisse aller Bewohner berücksichtigt werden.

Kann man für das restliche Leben in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft bleiben?

Ja, grundsätzlich besteht die Möglichkeit, für das restliche Leben in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft zu bleiben, vorausgesetzt, dass sich der Bedarf des Bewohners an Betreuung nicht außergewöhnlich steigert oder der Bewohner stationär versorgt werden muss. Ambulant betreute Wohngemeinschaften bieten älteren Menschen eine Wohnform, die Selbstbestimmung und soziale Gemeinschaft fördert. Solange die individuellen Pflege- und Unterstützungsbedürfnisse durch die ambulante Betreuung abgedeckt werden können und keine spezielle intensive Pflege notwendig ist, können die Bewohner in der Regel dauerhaft in der Wohngemeinschaft bleiben.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Pflegebedürfnisse im Laufe der Zeit variieren können, und es ist notwendig, sicherzustellen, dass die ambulante Betreuung den sich ändernden Anforderungen gerecht wird. In einigen Fällen kann es notwendig werden, zusätzliche Pflegemaßnahmen zu arrangieren oder auf alternative Wohnformen umzusteigen, wenn die Pflegebedürfnisse intensiver werden.

Die Möglichkeit, das restliche Leben in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft zu verbringen, unterstreicht den Ansatz dieser Wohnform, älteren Menschen ein langes Verbleiben in einer vertrauten und unterstützenden Umgebung zu ermöglichen, solange ihre Bedürfnisse entsprechend adressiert werden können.

Welche Aktivitäten gibt es in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft?

In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft werden verschiedene Aktivitäten angeboten, um das soziale Miteinander zu fördern, die Lebensqualität der Bewohner zu steigern und ihre Interessen zu berücksichtigen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Aktivitäten ist das wöchentliche Betreuungsangebot, das eine Vielzahl von Möglichkeiten für gemeinsame Unternehmungen bietet.

Basteln: Gemeinsames Basteln ist eine kreative und unterhaltsame Aktivität, die nicht nur die künstlerischen Fähigkeiten der Bewohner fördert, sondern auch die Gemeinschaft stärkt. Es ermöglicht den Bewohnern, ihre kreativen Ideen auszudrücken und gleichzeitig in einer entspannten Umgebung Zeit miteinander zu verbringen.

Spiele: Spiele bieten eine ideale Gelegenheit für soziale Interaktion und gemeinsamen Spaß. Ob Gesellschaftsspiele, Kartenspiele oder Brettspiele – sie fördern Teamgeist, Kommunikation und oft auch ein gesundes Wettbewerbsgefühl. Spiele sind eine hervorragende Möglichkeit, die Gruppendynamik zu stärken.

Biografiearbeit: Die Biografiearbeit ist eine bedeutungsvolle Aktivität, die es den Bewohnern ermöglicht, ihre Lebensgeschichten in Erinnerung zu halten. Dies fördert nicht nur das Gedächtnis, sondern schafft auch eine familiäre Atmosphäre in der Wohngemeinschaft. Durch die gemeinsame Reflexion über vergangene Erlebnisse können besondere Verbindungen entstehen.

Darüber hinaus können in ambulant betreuten Wohngemeinschaften je nach den Interessen der Bewohner und den lokalen Ressourcen weitere Aktivitäten angeboten werden. Dazu gehören möglicherweise Ausflüge in die Umgebung, kulturelle Veranstaltungen, regelmäßige Gesprächskreise.

Die Vielfalt der angebotenen Aktivitäten trägt dazu bei, dass sich die Bewohner in der Gemeinschaft wohl fühlen, ihre individuellen Fähigkeiten und Interessen gefördert werden und sie eine aktive Teilnahme am Gemeinschaftsleben erleben können. Dies fördert nicht nur die Lebensfreude, sondern auch die ganzheitliche Betreuung und Unterstützung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften.

Wie werden Lebensmittelunverträglichkeiten in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft berücksichtigt und welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine individuelle und bedarfsgerechte Ernährung für die Bewohner sicherzustellen?

In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft werden Lebensmittelunverträglichkeiten ernst genommen und aktiv berücksichtigt, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bewohner sicherzustellen. Hierzu spielt die Hauswirtschaft eine entscheidende Rolle, indem sie beim Kochen individuelle Lebensmittelunverträglichkeiten in den Mahlzeiten sorgfältig berücksichtigt.

Anamnese und Informationssammlung: Zu Beginn des Betreuungsprozesses werden die individuellen Bedürfnisse und Gesundheitszustände der Bewohner in der Biografiearbeit erfasst. Hierbei werden auch mögliche Lebensmittelunverträglichkeiten ermittelt. Dieser Schritt ermöglicht es dem Betreuungsteam, die spezifischen Anforderungen jedes Bewohners zu verstehen.

Erstellung Ernährungspläne: Auf Grundlage der gesammelten Informationen erstellt die Hauswirtschaft einen Ernährungsplan für die Bewohner mit Lebensmittelunverträglichkeiten. Diese Pläne berücksichtigen nicht nur die Unverträglichkeiten, sondern auch die persönlichen Vorlieben und kulturellen Aspekte der Ernährung.

Sorgfältige Auswahl von Lebensmitteln: Bei der Beschaffung von Lebensmitteln achtet die Hauswirtschaft darauf, nur Produkte zu verwenden, die den individuellen und gesundheitlichen Ernährungsbedürfnissen der Bewohner entsprechen. Dies schließt Allergene oder andere potenziell problematische Inhaltsstoffe aus.

Kommunikation und Feedback: Ein kontinuierlicher Austausch mit den Bewohnern ist entscheidend. Die Hauswirtschaft steht im engen Kontakt mit den Bewohnern, um etwaige Wünsche und Änderungen in den Ernährungsbedürfnissen zu erfassen und den Ernährungsplan entsprechend anzupassen.

Durch diese umfassenden Maßnahmen gewährleistet die Hauswirtschaft in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, dass Lebensmittelunverträglichkeiten in allen Aspekten der Verpflegung sorgfältig berücksichtigt werden. Diese individuelle Herangehensweise trägt dazu bei, dass die Bewohner trotz ihrer Unverträglichkeiten eine ausgewogene, schmackhafte und gesundheitsfördernde Ernährung erhalten.

Welche Pflegegrade können in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft aufgenommen werden?

Die Aufnahme in ambulant betreuten Wohngemeinschaften ist nur mit Pflegegrad möglich. Es werden Leistungen zu allen Pflegegraden erbracht. Die Erbringung von Leistungen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften richtet sich nicht ausschließlich nach Pflegegraden, sondern vielmehr nach den individuellen Bedürfnissen der Bewohner. Dabei steht die Flexibilität im Vordergrund, um eine bedarfsgerechte Betreuung und Pflege sicherzustellen. Unabhängig von Pflegegraden wird in ambulant betreuten Wohngemeinschaften meist eine kontinuierliche 24/7-Betreuung angeboten, um für die Bewohner eine rund um die Uhr Unterstützung zu gewährleisten. Dies ermöglicht eine individuelle Pflege und Betreuung, die sich an den konkreten Bedürfnissen und Anforderungen jedes Bewohners orientiert. (Siehe Seite Leistungen)

Welche Besuchszeiten gibt es in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft?

Die Regelung von Besuchszeiten in ambulant betreuten Wohngemeinschaften zielt insgesamt darauf ab, die sozialen Kontakte der Bewohner zu fördern, gleichzeitig aber auch einen reibungslosen Ablauf des Alltags und die Wahrung der Privatsphäre sicherzustellen.

Grundsätzlich sind Besuche in ambulant betreuten Wohngemeinschaften ausdrücklich erwünscht. Dies dient dazu, soziale Interaktionen zu fördern und den Bewohnern die Möglichkeit zu geben, ihre Angehörigen, Freunde und Besucher jederzeit willkommen zu heißen.

Der Besuch in ambulanten Wohngemeinschaften ist daher flexibel und in der Regel jederzeit möglich. Es gibt keine festen Besucherzeiten. Besuche können in der Regel während der üblichen Tageszeiten stattfinden, wobei viele ambulant betreute Wohngemeinschaften auch für Besuche am Abend flexibel sind. 

Der Zeitpunkt für einen Besuch in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft orientiert sich jedoch auch an den individuellen Regelungen und Vereinbarungen der jeweiligen Gemeinschaft

Es ist jedoch wichtig, bei Besuchen darauf zu achten, die Privatsphäre der Bewohner zu respektieren und sicherzustellen, dass die Besuche nicht mit den täglichen Abläufen oder möglichen Ruhezeiten und gesundheitlichen Aspekten kollidieren.

Es ist ebenfalls zu beachten, dass in bestimmten Situationen, wie etwa während besonderer Ereignisse oder Feierlichkeiten, die Besuchsregelungen angepasst werden können. In Zeiten von besonderen Umständen, beispielsweise während einer Pandemie, können zusätzliche Sicherheits- und Hygienemaßnahmen gelten, die vorab abgestimmt werden sollten.

Ist eine ambulante Wohngemeinschaft vollständig ausgestattet bzw. kann ich auch Möbel mitbringen?

In ambulant betreuten Wohngemeinschaften sind die Gemeinschaftsräume in Regel vollständig altersgerecht ausgestattet, um den Bedürfnissen der Bewohner gerecht zu werden. Dazu gehören Küche, Ess- und Wohnzimmer, Gartenausstattung und viele weitere Einrichtungsgegenstände. Besonderes Augenmerk wird dabei auf altersgerechte Aspekte, den Komfort und die Sicherheit der Bewohner gelegt.

Im Gegensatz dazu sind die persönlichen Zimmer in der Regel nicht ausgestattet. Hier haben die Bewohner die Möglichkeit, ihre eigenen Möbel und persönlichen Gegenstände mitzubringen. Dies ermöglicht es den Bewohnern, ihre Zimmer individuell nach ihrem Geschmack und Bedürfnissen zu gestalten. Die Mitnahme persönlicher Wohnstücke trägt dazu bei, eine heimische Atmosphäre zu schaffen und den Bewohnern ein Gefühl von Vertrautheit und Wohlbefinden zu vermitteln.

Bevor ein Umzug in eine ambulant betreute Wohngemeinschaft erfolgt, ist es empfehlenswert, sich im Voraus mit der Einrichtungsleitung abzustimmen, um genaue Informationen über die vorhandene Ausstattung und die Möglichkeiten zur Mitnahme persönlicher Möbel zu erhalten. Dies gewährleistet, dass die individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen der Bewohner in Bezug auf ihre Wohnsituation bestmöglich berücksichtigt werden können.

Welche Zuschüsse und Hilfen kann ich in einer ambulanten Wohngemeinschaft beantragen?

Für eine ambulant Wohngemeinschaft können verschiedene Zuschüsse und Hilfen beantragt werden, um die finanzielle Belastung zu reduzieren und die Versorgungssituation zu verbessern. Hierbei sind insbesondere der Wohngruppenzuschlag und das bayerische Landespflegegeld in Betracht zu ziehen.

Wohngruppenzuschlag: Der Wohngruppenzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung, die darauf abzielt, die gemeinschaftliche Wohnform in ambulant betreuten Wohngemeinschaften zu fördern. Dieser Zuschuss kann bei den örtlichen Pflegekassen oder Sozialämtern beantragt werden. 

Bayerisches Landespflegegeld: In Bayern besteht die Möglichkeit, das Bayerische Landespflegegeld zu beantragen. Dieses Landespflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause oder in ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben. Es ist unabhängig von der Pflegekasse und soll die Pflegebedürftigen in ihrer häuslichen Umgebung unterstützen. Die genauen Voraussetzungen und die Höhe des Landespflegegeldes können direkt beim zuständigen Landesamt für Pflege in Bayern erfragt werden.

Die örtlichen Pflegekassen, Sozialämter oder spezialisierte Beratungsstellen können detaillierte Informationen zu den jeweiligen Leistungen, Voraussetzungen und Antragsmodalitäten geben. Durch eine umfassende Beratung können potenzielle Unterstützungsmöglichkeiten identifiziert und optimal genutzt werden.

Welchen ungefähren Kosten entstehen dem Bewohner?

Die Kosten Miete, Nebenkoste inkl. Hausmeister, Betreuungspauschale, Haushaltsgeld für Essen und Trinken.

Pflegeleistungen werden durch den Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.