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Whistleblowing: Das Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die
Verstöße gegen das Unionsrecht melden) .

Verstöße können sie unter folgender E-Mail Adresse melden:
p.malkoc(at)peka-pflegedienst.de