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Ein Konzept mit Herz!
„Selbstbestimmt leben im Alter" – ganz unter diesem Motto steht das Wohnen und Leben in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft. Eingebunden in das gemeinschaftliche Leben einer kleinen, familiären Gruppe von maximal 12 Mietern und doch selbstbestimmt.
Unabhängig und individuell das Leben im Alter gestalten. All das finden Sie in den ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Als ambulanten Pflegedienst können Sie uns mit Ihrer Rundumversorgung oder ausgewählten Leistungen beauftragen – in den ambulant betreuten Wohngemeinschaften genießen wir Gaststatus.
Unser Team, bestehend aus Pflegefachkräften, Pflegehelfern, Betreuungskräften und Hauswirtschaftskräften, freut sich darauf, Sie rund um die Uhr unterstützen und versorgen zu dürfen.
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Das Gremium, bestehend aus Mietern, Angehörigen und Betreuungspersonen, vertritt die Interessen der Mieter gegenüber dem Vermieter sowie dem Pflege- und Betreuungsdienst.
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen zum Konzept. Gerne ist auch eine unverbindliche Besichtigung nach Absprache möglich.
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Anbei einige Antworten auf häufige Fragen
Eine ambulant betreute Senioren-Wohngemeinschaft stellt eine besonders ansprechende Form der Wohn- und Betreuungsmöglichkeit für ältere Menschen dar. Ihr Hauptziel besteht darin, den Mietern ein selbstbestimmtes Leben in einer unterstützenden Gemeinschaft zu ermöglichen, während sie gleichzeitig Zugang zu individueller Pflege und Betreuung erhalten. Im Gegensatz zu stationären Pflegeeinrichtungen legt diese Wohnform einen starken Fokus auf die Förderung von Autonomie und Eigenständigkeit älterer Menschen.
Die Mieter einer ambulant betreuten Senioren-Wohngemeinschaft profitieren von einem höheren Maß an Selbstbestimmung und Freiheit. Sie können aktiv am Gemeinschaftsleben teilnehmen, ihre individuellen Interessen und Hobbys pflegen und enge soziale Bindungen innerhalb der Wohngemeinschaft knüpfen. Diese lebendige soziale Interaktion trägt maßgeblich zum emotionalen und geistigen Wohlbefinden der Senioren bei.
Gleichzeitig gewährleistet die ambulante Betreuung den notwendigen Support, um den Mietern bei der Bewältigung ihres Alltags zu helfen und ihre Lebensqualität aufrechtzuerhalten. Dieser Ansatz ermöglicht es älteren Menschen, in einer unterstützenden Umgebung zu leben, ohne dabei auf ihre Unabhängigkeit zu verzichten.
Die Entscheidung für eine ambulant betreute Senioren-Wohngemeinschaft bietet sich insbesondere für ältere Menschen an, die nicht mehr alleine leben möchten, jedoch den Schritt in eine stationäre Pflegeeinrichtung vermeiden wollen. Diese Wohnform fördert das selbstbestimmte Leben im Alter und ermöglicht es den Mietern, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Eine ideale Lösung also, die die Bedürfnisse älterer Menschen auf einfühlsame Weise in den Mittelpunkt stellt.
Das Gremium der Selbstbestimmung in bayerischen ambulant betreuten Senioren-Wohngemeinschaften ist ein herausragendes Merkmal einer speziellen gesetzlichen Regelung in Bayern. Dieses Gremium, das in jeder ambulant betreuten Senioren-Wohngemeinschaft etabliert werden muss, fungiert als Bindeglied für die Interessen der Mieterinnen und Mieter und hat den klaren Zweck, deren Selbstbestimmung und Mitbestimmung zu stärken.
Zusammengesetzt aus Mieterinnen, Mietern, deren Angehörigen und gegebenenfalls rechtlichen Betreuern, wird das Gremium von den Mieterinnen und Mietern selbst organisiert. Seine Hauptaufgabe besteht darin, ihre Interessen zu vertreten und aktiv an Entscheidungsprozessen teilzunehmen. Die konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten des Gremiums der Selbstbestimmung können in den landesrechtlichen Bestimmungen und Satzungen der jeweiligen Wohngemeinschaften genau festgelegt sein.
Im Allgemeinen kann das Gremium beispielsweise in Fragen der Organisation, der Gestaltung des Zusammenlebens oder der Nutzung von Gemeinschaftsräumen mitwirken. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, Vorschläge einzubringen, Anregungen zu geben und darauf zu achten, dass die Rechte und Bedürfnisse der Mieterinnen und Mieter respektiert werden. Besonders relevant ist die Beteiligung des Gremiums bei Entscheidungen über den Einzug neuer Mieterinnen und Mieter.
Die Schaffung des Gremiums der Selbstbestimmung zielt darauf ab, die Partizipation und Mitbestimmung der Mieterinnen und Mieter in ambulant betreuten Senioren-Wohngemeinschaften sicherzustellen. Es verleiht ihnen eine aktive Stimme bei der Gestaltung ihres Lebensraums und ihres Alltags, ermöglicht ihnen die Einbringung ihrer Bedürfnisse und Wünsche und gewährleistet ein Mitspracherecht bei wesentlichen Entscheidungen. Dies trägt maßgeblich zur Förderung eines selbstbestimmten und würdevollen Lebens in dieser Wohnform bei.
Die ambulant betreute Senioren-WG unterscheidet sich wesentlich von herkömmlichen Pflegeeinrichtungen. Der Begriff „Pflegeeinrichtung“ konnotiert üblicherweise stationäre Einrichtungen wie Pflegeheime oder Altenheime, in denen eine umfassende Pflege und Betreuung rund um die Uhr angeboten wird. Im Kontrast dazu stellt die ambulant betreute Senioren-WG eine Form der häuslichen Betreuung dar, bei der ältere Menschen in einer gemeinsamen Wohngemeinschaft leben und individuelle Pflege und Unterstützung erhalten.
Diese spezielle Wohnform ermöglicht den Mietern, selbstbestimmt in einer Gemeinschaft zu leben und bei Bedarf ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Im Vergleich zu traditionellen Pflegeeinrichtungen bieten ambulant betreute Senioren-WGs einen entscheidenden Vorteil: Die Mieter können mehr Privatsphäre und Selbstständigkeit bewahren. Sie haben die Möglichkeit, in einer familiären und häuslichen Umgebung zu leben, während sie gleichzeitig die erforderliche Unterstützung erhalten.
Die ambulant betreute Senioren-WG bietet somit eine flexible und bedarfsgerechte Lösung für ältere Menschen, die eine Gemeinschaftsumgebung bevorzugen und dabei die Annehmlichkeiten ambulanter Pflegeleistungen schätzen. Diese Wohnform fördert das selbstbestimmte Leben im Alter und ermöglicht es den Mietern, ihre Lebensqualität zu bewahren, ohne auf die Vorteile einer unterstützenden Betreuung verzichten zu müssen.
Die Frage, ob Haustiere in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft erlaubt sind, hängt von den individuellen Regelungen und Vereinbarungen der jeweiligen Wohngemeinschaft ab. In ambulant betreuten Senioren-Wohngemeinschaften wird diese Entscheidung oft vom Gremium der Gemeinschaft getroffen, das aus Mietern, ihren Angehörigen und gegebenenfalls rechtlichen Betreuern besteht.
In vielen ambulant betreuten Wohngemeinschaften sind Haustiere erlaubt, da sie positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Mieter haben können. Haustiere können Einsamkeit reduzieren, emotionale Unterstützung bieten und eine positive Atmosphäre schaffen. Die Entscheidung für oder gegen Haustiere kann jedoch von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, darunter Allergien, Platzmöglichkeiten, Art der Tiere und die Fähigkeit der Mieter, sich um die Tiere zu kümmern.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Haltung von Haustieren in einer Wohngemeinschaft oft mit klaren Regeln und Verantwortlichkeiten verbunden ist. Dazu können Regelungen gehören, wie die Einhaltung von Hygienestandards, die Sicherheit der Mieter und der Tiere sowie die Festlegung von Zuständigkeiten für die Versorgung und Pflege der Tiere.
Wenn also jemand Interesse daran hat, ein Haustier in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft zu halten, sollte dies im Rahmen der Gemeinschaftsregeln und -richtlinien besprochen werden. Ein offener Dialog und eine transparente Kommunikation innerhalb des Gremiums der Gemeinschaft können dazu beitragen, die besten Entscheidungen im Hinblick auf Haustiere zu treffen und sicherzustellen, dass die Bedürfnisse aller Mieter berücksichtigt werden.
Ja, grundsätzlich besteht die Möglichkeit, für das restliche Leben in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft zu bleiben, vorausgesetzt, dass sich der Bedarf des Mieters an Betreuung nicht außergewöhnlich steigert oder der Mieter stationär versorgt werden muss. Ambulant betreute Wohngemeinschaften bieten älteren Menschen eine Wohnform, die Selbstbestimmung und soziale Gemeinschaft fördert. Solange die individuellen Pflege- und Unterstützungsbedürfnisse durch die ambulante Betreuung abgedeckt werden können und keine spezielle intensive Pflege notwendig ist, können die Mieter in der Regel dauerhaft in der Wohngemeinschaft bleiben.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Pflegebedürfnisse im Laufe der Zeit variieren können, und es ist notwendig, sicherzustellen, dass die ambulante Betreuung den sich ändernden Anforderungen gerecht wird. In einigen Fällen kann es notwendig werden, zusätzliche Pflegemaßnahmen zu arrangieren oder auf alternative Wohnformen umzusteigen, wenn die Pflegebedürfnisse intensiver werden.
Die Möglichkeit, das restliche Leben in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft zu verbringen, unterstreicht den Ansatz dieser Wohnform, älteren Menschen ein langes Verbleiben in einer vertrauten und unterstützenden Umgebung zu ermöglichen, solange ihre Bedürfnisse entsprechend adressiert werden können.
In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft werden verschiedene Aktivitäten angeboten, um das soziale Miteinander zu fördern, die Lebensqualität der Mieter zu steigern und ihre Interessen zu berücksichtigen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Aktivitäten ist das wöchentliche Betreuungsangebot, das eine Vielzahl von Möglichkeiten für gemeinsame Unternehmungen bietet.
Basteln: Gemeinsames Basteln ist eine kreative und unterhaltsame Aktivität, die nicht nur die künstlerischen Fähigkeiten der Mieter fördert, sondern auch die Gemeinschaft stärkt. Es ermöglicht den Mietern, ihre kreativen Ideen auszudrücken und gleichzeitig in einer entspannten Umgebung Zeit miteinander zu verbringen.
Spiele: Spiele bieten eine ideale Gelegenheit für soziale Interaktion und gemeinsamen Spaß. Ob Gesellschaftsspiele, Kartenspiele oder Brettspiele – sie fördern Teamgeist, Kommunikation und oft auch ein gesundes Wettbewerbsgefühl. Spiele sind eine hervorragende Möglichkeit, die Gruppendynamik zu stärken.
Biografiearbeit: Die Biografiearbeit ist eine bedeutungsvolle Aktivität, die es den Mietern ermöglicht, ihre Lebensgeschichten in Erinnerung zu halten. Dies fördert nicht nur das Gedächtnis, sondern schafft auch eine familiäre Atmosphäre in der Wohngemeinschaft. Durch die gemeinsame Reflexion über vergangene Erlebnisse können besondere Verbindungen entstehen.
Darüber hinaus können in ambulant betreuten Wohngemeinschaften je nach den Interessen der Mieter und den lokalen Ressourcen weitere Aktivitäten angeboten werden. Dazu gehören möglicherweise Ausflüge in die Umgebung, kulturelle Veranstaltungen und regelmäßige Gesprächskreise.
Die Vielfalt der angebotenen Aktivitäten trägt dazu bei, dass sich die Mieter in der Gemeinschaft wohl fühlen, ihre individuellen Fähigkeiten und Interessen gefördert werden und sie eine aktive Teilnahme am Gemeinschaftsleben erleben können. Dies fördert nicht nur die Lebensfreude, sondern auch die ganzheitliche Betreuung und Unterstützung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften.
In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft werden Lebensmittelunverträglichkeiten ernst genommen und aktiv berücksichtigt, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mieter sicherzustellen. Hierzu spielt die Hauswirtschaft eine entscheidende Rolle, indem sie beim Kochen individuelle Lebensmittelunverträglichkeiten in den Mahlzeiten sorgfältig berücksichtigt.
Anamnese und Informationssammlung: Zu Beginn des Betreuungsprozesses werden die individuellen Bedürfnisse und Gesundheitszustände der Mieter in der Biografiearbeit erfasst. Hierbei werden auch mögliche Lebensmittelunverträglichkeiten ermittelt. Dieser Schritt ermöglicht es dem Betreuungsteam, die spezifischen Anforderungen jedes Mieters zu verstehen.
Erstellung von Ernährungsplänen: Auf Grundlage der gesammelten Informationen erstellt die Hauswirtschaft einen Ernährungsplan für die Mieter mit Lebensmittelunverträglichkeiten. Diese Pläne berücksichtigen nicht nur die Unverträglichkeiten, sondern auch die persönlichen Vorlieben und kulturellen Aspekte der Ernährung.
Sorgfältige Auswahl von Lebensmitteln: Bei der Beschaffung von Lebensmitteln achtet die Hauswirtschaft darauf, nur Produkte zu verwenden, die den individuellen und gesundheitlichen Ernährungsbedürfnissen der Mieter entsprechen. Dies schließt Allergene oder andere potenziell problematische Inhaltsstoffe aus.
Kommunikation und Feedback: Ein kontinuierlicher Austausch mit den Mietern ist entscheidend. Die Hauswirtschaft steht im engen Kontakt mit den Mietern, um etwaige Wünsche und Änderungen in den Ernährungsbedürfnissen zu erfassen und den Ernährungsplan entsprechend anzupassen.
Durch diese umfassenden Maßnahmen gewährleistet die Hauswirtschaft in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, dass Lebensmittelunverträglichkeiten in allen Aspekten der Verpflegung sorgfältig berücksichtigt werden. Diese individuelle Herangehensweise trägt dazu bei, dass die Mieter trotz ihrer Unverträglichkeiten eine ausgewogene, schmackhafte und gesundheitsfördernde Ernährung erhalten.
Die Aufnahme in ambulant betreute Wohngemeinschaften ist nur mit Pflegegrad möglich. Es werden Leistungen zu allen Pflegegraden erbracht. Die Erbringung von Leistungen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften richtet sich nicht ausschließlich nach Pflegegraden, sondern vielmehr nach den individuellen Bedürfnissen der Mieter. Dabei steht die Flexibilität im Vordergrund, um eine bedarfsgerechte Betreuung und Pflege sicherzustellen. Unabhängig von Pflegegraden wird in ambulant betreuten Wohngemeinschaften meist eine kontinuierliche 24/7-Betreuung angeboten, um für die Mieter eine rund um die Uhr Unterstützung zu gewährleisten. Dies ermöglicht eine individuelle Pflege und Betreuung, die sich an den konkreten Bedürfnissen und Anforderungen jedes Mieters orientiert. (Siehe Seite Leistungen)
Die Regelung von Besuchszeiten in ambulant betreuten Wohngemeinschaften zielt insgesamt darauf ab, die sozialen Kontakte der Mieter zu fördern, gleichzeitig aber auch einen reibungslosen Ablauf des Alltags und die Wahrung der Privatsphäre sicherzustellen.
Grundsätzlich sind Besuche in ambulant betreuten Wohngemeinschaften ausdrücklich erwünscht. Dies dient dazu, soziale Interaktionen zu fördern und den Mietern die Möglichkeit zu geben, ihre Angehörigen, Freunde und Besucher jederzeit willkommen zu heißen.
Der Besuch in ambulanten Wohngemeinschaften ist daher flexibel und in der Regel jederzeit möglich. Es gibt keine festen Besucherzeiten. Besuche können in der Regel während der üblichen Tageszeiten stattfinden, wobei viele ambulant betreute Wohngemeinschaften auch für Besuche am Abend flexibel sind.
Der Zeitpunkt für einen Besuch in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft orientiert sich jedoch auch an den individuellen Regelungen und Vereinbarungen der jeweiligen Gemeinschaft.
Es ist jedoch wichtig, bei Besuchen darauf zu achten, die Privatsphäre der Mieter zu respektieren und sicherzustellen, dass die Besuche nicht mit den täglichen Abläufen oder möglichen Ruhezeiten und gesundheitlichen Aspekten kollidieren.
Es ist ebenfalls zu beachten, dass in bestimmten Situationen, wie etwa während besonderer Ereignisse oder Feierlichkeiten, die Besuchsregelungen angepasst werden können. In Zeiten von besonderen Umständen, beispielsweise während einer Pandemie, können zusätzliche Sicherheits- und Hygienemaßnahmen gelten, die vorab abgestimmt werden sollten.
In ambulant betreuten Wohngemeinschaften sind die Gemeinschaftsräume in der Regel vollständig altersgerecht ausgestattet, um den Bedürfnissen der Mieter gerecht zu werden. Dazu gehören Küche, Ess- und Wohnzimmer, Gartenausstattung und viele weitere Einrichtungsgegenstände. Besonderes Augenmerk wird dabei auf altersgerechte Aspekte, den Komfort und die Sicherheit der Mieter gelegt.
Im Gegensatz dazu sind die persönlichen Zimmer in der Regel nicht ausgestattet. Hier haben die Mieter die Möglichkeit, ihre eigenen Möbel und persönlichen Gegenstände mitzubringen. Dies ermöglicht es den Mietern, ihre Zimmer individuell nach ihrem Geschmack und Bedürfnissen zu gestalten. Die Mitnahme persönlicher Wohnstücke trägt dazu bei, eine heimische Atmosphäre zu schaffen und den Mietern ein Gefühl von Vertrautheit und Wohlbefinden zu vermitteln.
Bevor ein Umzug in eine ambulant betreute Wohngemeinschaft erfolgt, ist es empfehlenswert, sich im Voraus mit der Pflegedienstleitung abzustimmen, um genaue Informationen über die vorhandene Ausstattung und die Möglichkeiten zur Mitnahme persönlicher Möbel zu erhalten. Dies gewährleistet, dass die individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen der Mieter in Bezug auf ihre Wohnsituation bestmöglich berücksichtigt werden können.
Für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft können verschiedene Zuschüsse und Hilfen beantragt werden, um die finanzielle Belastung zu reduzieren und die Versorgungssituation zu verbessern. Hierbei sind insbesondere der Wohngruppenzuschlag und das bayerische Landespflegegeld in Betracht zu ziehen.
Wohngruppenzuschlag: Der Wohngruppenzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung, die darauf abzielt, die gemeinschaftliche Wohnform in ambulant betreuten Wohngemeinschaften zu fördern. Dieser Zuschuss kann bei den örtlichen Pflegekassen oder Sozialämtern beantragt werden.
Bayerisches Landespflegegeld: In Bayern besteht die Möglichkeit, das Bayerische Landespflegegeld zu beantragen. Dieses Landespflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause oder in ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben. Es ist unabhängig von der Pflegekasse und soll die Pflegebedürftigen in ihrer häuslichen Umgebung unterstützen. Die genauen Voraussetzungen und die Höhe des Landespflegegeldes können direkt beim zuständigen Landesamt für Pflege in Bayern erfragt werden.
Die örtlichen Pflegekassen, Sozialämter oder spezialisierte Beratungsstellen können detaillierte Informationen zu den jeweiligen Leistungen, Voraussetzungen und Antragsmodalitäten geben. Durch eine umfassende Beratung können potenzielle Unterstützungsmöglichkeiten identifiziert und optimal genutzt werden.
Die Kosten umfassen Miete, Nebenkosten inkl. Hausmeister, Betreuungspauschale sowie Haushaltsgeld für Essen und Trinken.
Pflegeleistungen werden durch den Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.